Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agilistas GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin Agilistas GmbH, FN 606665 f – im Folgenden wird nur die Bezeichnung AGILISTAS verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von AGILISTAS ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Bezeichnung Dienstleistungen umfassen alle Dienstleistungen der AGILISTAS, wie Beratungsleistungen, Trainings, Coachings, Workshops, etc.

1.2 1.2 Bei Vertragsabschluss zwischen AGILISTAS und einem/einer Auftraggeber:in erkennt dieser/diese die zugrunde liegenden AGB an. Sollte eine Bestimmung dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Auftragserteilung, Pflichten des/der Auftraggeber:in

2.1 2.1 AGILISTAS sendet auf Anfrage hin ein individuelles Angebot für Dienstleistungen. Dienstleistungen sind mit Bezug auf ein konkretes Angebot zu beauftragen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Angebote der AGILISTAS für 30 Tage nach Ausstellung gültig. Eine allfällige Beauftragung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Die Annahme einer Beauftragung erfolgt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens AGILISTAS.

2.2 2.2 Der Umfang und Erfüllungsort einer konkreten Dienstleistung wird im Einzelfall zwischen dem/der Auftraggeber:in und AGILISTAS vertraglich vereinbart, wobei online über ein Videokonferenzsystem der Standard-Erfüllungsort ist. Etwaige Reisekosten zum Geschäftssitz des/der Auftraggeber:in sind in den Preisen des gegenständlichen Angebots jedenfalls enthalten bzw. darauf explizit ausgewiesen.

2.3 2.3 AGILISTAS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch zur Erbringung der Dienstleistung qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch AGILISTAS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.4 2.4 AGILISTAS ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei. AGILISTAS ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

2.5 2.5 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass alle Rahmenbedingungen bei der Erfüllung der Dienstleistung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der/die Auftraggeber:in wird AGILISTAS auch über vorher durchgeführte und laufende Beratungen umfassend informieren, sofern diese für AGILISTAS oder die Erfüllung des Dienstleistungsauftrages relevant sind. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass AGILISTAS auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und AGILISTAS von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Dienstleistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von AGILISTAS bekannt werden.

 

3. Unterbrechung/Stornierung durch den/die Auftraggeber:in

3.1 3.1 Die Stornierung oder Umbuchung muss in schriftlicher Form (Brief oder E-­Mail) erfolgen. Beauftragte Dienstleistungen können nur im Einvernehmen mit AGILISTAS kostenlos storniert werden, wobei AGILISTAS versuchen wird, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.

3.2 3.2 Die Verschiebung oder Stornierung einer Dienstleistung (insbesondere eines Trainings oder Workshops) kann bis 10 Werktage vor Leistungserbringungsbeginn durch den/die Auftraggeber:in kostenlos durchgeführt werden. Bei einer Verschiebung oder Stornierung vom 9. bis zum einschließlich 5. Werktag vor Leistungserbringungsbeginn wird dem/der Auftraggeber:in eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des im Vertrag vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis einschließlich 5 Werktage vor Leistungserbringungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des im Vertrag vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

 

4. Schutz des geistigen Eigentums / Copyright

4.1 4.1 Alle im Rahmen einer Leistungserbringung von AGILISTAS dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Die Urheberrechte sämtlicher von AGILISTAS, ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten bereitgestellten Unterlagen dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, etc. verbleiben bei AGILISTAS und dürfen nicht ohne das Einverständnis von AGILISTAS kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der AGILISTAS – insbesondere für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

4.2 4.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt AGILISTAS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

5. Haftung / Höhere Gewalt

5.1 5.1 AGILISTAS haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von AGILISTAS zurückzuführen ist.

5.2 5.2 AGILISTAS haftet nicht für die Unmöglichkeit oder die organisatorische Änderung einer Dienstleistung (insbesondere Training oder Workshop), soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die AGILISTAS nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse AGILISTAS die Durchführung der Dienstleistung am vereinbarten Termin wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist AGILISTAS zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Durchführung der Dienstleistung unter im notwendigen Maß geänderten, organisatorischen Bedingungen berechtigt. Soweit dem/der Auftraggeber:in infolge einer solchen organisatorischen Änderung die Teilnahme an der Dienstleistung (z.B. Training, Workshop) nicht zuzumuten ist, kann er/sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber AGILISTAS vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Geheimhaltung / Datenschutz

6.1 6.1 AGILISTAS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

6.2 6.2 Weiters verpflichtet sich AGILISTAS, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

6.3 6.3 AGILISTAS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden.

 

7. Honorar

7.1 7.1 Laufende Dienstleistungen wie Beratungen werden, sofern nicht anders vereinbart, zum jeweils Monatsletzten rückwirkend abgerechnet. Beim vollständigen Verbrauch des beauftragten Kontingents erfolgt die Abrechnung nach dem letzten Beratungstag.

7.2 7.2 Trainings und Workshops werden mit Beginn der Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

7.3 7.3 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist AGILISTAS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

7.4 7.4 Wird ein beauftragtes Kontingent seitens des/der Auftraggeber:in nicht im vereinbarten Leistungszeitraum abgerufen, so behält sich AGILISTAS vor, den vom Kontingent verbleibenden Umfang am Ende des Leistungszeitraums in Rechnung zu stellen.

 

8. Rechnungslegung, Verzugszinsen

8.1 8.1 AGILISTAS ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch AGILISTAS ausdrücklich einverstanden.

8.2 8.2 Gerät der/die Auftraggeber:in mit der Zahlung in Verzug, so ist AGILISTAS berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe geltend zu machen.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 9.1 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von AGILISTAS in 4202 Hellmonsödt ausschließlich zuständig.

9.2 9.2 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

9.3 9.3 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Gültig, ab 10. Juli 2023